Wer das subjektive Gefühl zum Rechtsmassstab erhebt, öffnet der Willkür Tür und Tor. Der Fall des Rechtsextremisten Liebich zeigt das anschaulich.
Sie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick am Abend», heute von Nathan Giwerzew, Redaktor der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitieren.
Es gibt unvorhersehbare Desaster, gegen die keine Handhabe hilft: Naturkatastrophen etwa. Und es gibt Desaster mit Ansage. Ein solches ist der Fall des deutschen Neonazis Sven Liebich, der im Januar seinen offiziellen Geschlechtseintrag ändern liess. Seither heisst er Marla-Svenja und ist auf dem Papier eine Frau.
Liebich wurde wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Nun hat er innert zweier Wochen seine Strafe im Frauengefängnis der sächsischen Stadt Chemnitz anzutreten, bis die Gefängnisleitung abermals über seine Unterbringung entscheidet.
Das ist absurd, denn man kann begründete Zweifel daran haben, dass er sich überhaupt als Frau begreift. Erst vor ein paar Tagen schrieb er auf der Plattform X, er habe es geschafft, «ein gesamtes System zu ficken». Inzwischen bezeichnet er sich sogar als gläubige Jüdin, dabei ist er vorher durch Verharmlosung von Naziverbrechen aufgefallen. Liebich ist also offenkundig ein Mann, und jeder mit gesundem Menschenverstand kann das erkennen.
Doch mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das die frühere Regierung aus SPD, Grünen und FDP im November beschlossen hatte, war sein offizieller Geschlechtswechsel nur eine Formsache.
Damit ist genau das eingetreten, wovor Frauenrechtler immer wieder gewarnt haben. Sie fürchteten, dass sich Männer so reihenweise Zutritt zu geschützten Frauenräumen verschaffen würden. Doch davon wollte die vormalige Regierung nichts wissen. Die damalige Familienministerin Lisa Paus von den Grünen duldete keinen Widerspruch. «Transfrauen sind Frauen», sagte sie.
Liebich nahm Paus beim Wort. Dabei ist es ihm nicht nur gelungen, die deutsche Justiz zum Narren zu halten. Auch Medien spielten sein Spiel mit. Sie nannten Liebich wider besseres Wissen eine «Rechtsextremistin». Mag sein, dass dabei die übertriebene Rücksichtnahme gegenüber Minderheitenanliegen eine Rolle spielte.
Es dürfte aber auch banalere Gründe gehabt haben, nämlich die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen. Wer Liebich weiterhin einen Mann nannte, den überzog er mit Klagen. Er berief sich dabei auf das sogenannte Offenbarungsverbot. Gemäss diesem ist es strafbar, das frühere Geschlecht und den alten Namen eines Menschen gegen seinen Willen offenzulegen. Erst am Montag entschied das Berliner Landgericht, dass es zulässig ist, Liebich einen Mann zu nennen.
Es ist wie in Hans Christian Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern: Alle wissen, dass der Monarch nackt ist. Es wagt aber keiner, das auszusprechen. Das ist die Folge einer übertriebenen politischen Korrektheit, zu der man inzwischen sogar gesetzlich gezwungen ist.
Der Fall Liebich zeigt, was passiert, wenn der Gesetzgeber das subjektive Empfinden zum Rechtsmassstab erhebt und über die empirische Realität stellt. Wenn das Gefühl allein über das Geschlecht entscheidet, dann lässt es sich objektiv nicht mehr feststellen.
Die Folgen sind gravierend. Denn damit wird das Problem nach unten durchgereicht. Nun müssen die Betreiber von Fitnessstudios, Saunen oder Gefängnisleitungen entscheiden, ob sie dem jeweiligen Menschen seine gefühlte Geschlechtsidentität abnehmen oder nicht. Damit sind sie vollkommen überfordert. Noch dazu drohen Klagen, sobald sich jemand diskriminiert fühlt, tatkräftig unterstützt von der Antidiskriminierungsstelle der deutschen Regierung.
Dabei hätte man all das schon vorher wissen können. Gerade die Situation in deutschen Frauengefängnissen zeigt, wie schwierig es ist, wenn Gefängnisleitungen dem subjektiven Geschlechtsempfinden ihrer Insassen voreilig nachgeben.
Bereits vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes hatten die Justizministerien mehrerer Bundesländer entschieden, dass transsexuelle Häftlinge in Einzelfällen auch in Frauengefängnissen einsitzen können – selbst wenn sie keinen geänderten Geschlechtseintrag vorweisen können. Seitdem kommt es in den Frauengefängnissen immer wieder zu sexuellen Übergriffen von Transsexuellen gegen weibliche Mitgefangene.
Das Selbstbestimmungsgesetz macht all das nun noch schlimmer. Es setzt den Anreiz für Gefängnisleitungen, einfach dem offiziellen Geschlechtseintrag zu folgen, unabhängig davon, wie glaubhaft er ist.
Keine Frage: Die Absicht hinter der Liberalisierung der bisherigen Gesetzgebung war ehrenwert. Die Regierungen in Bund und Ländern wollten Transsexuellen das langwierige Prüfverfahren nach dem bisherigen Gesetz ersparen.
Dabei war es schon vorher möglich, sein Geschlecht zu ändern. Nur aktivistischen Lobbygruppen ging das nicht weit genug. Indem die Regierung auf sie hörte, verhalf sie einer kleinen Minderheit zu ihrem Recht. Doch damit unterminierte sie die Rechtssicherheit für die grosse Mehrheit.
Ursprünglich wollten CDU und CSU das Selbstbestimmungsgesetz abschaffen. Jetzt soll es erst einmal eine Prüfung geben. Doch wer braucht die noch nach dem Fall Liebich? Die Regierung sollte diesen identitätspolitischen Irrweg schnellstmöglich verlassen.
Diese ganzen woken Gesetze gehen an den wirklichen Problemen des Landes und seiner Menschen vorbei. Wer keine Lösungen für das Land hat, beschäftigt sich mit den Problemen der Minderheiten. Da fällt die desaströse Kleingeistigkeit des Establishments nicht so auf.
Das Gesetz bedarf einer Novellierung: Ein einziges Mal darf ein jeder sein Geschlecht ändern. In welche Richtung auch immer. Manifestiert wird dies durch die Pflicht, eine geschlechtsangleichende Operation vornehmen zu lassen...